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Sven Hüber und die DDR-Vergangenheit: Neue Vorwürfe werfen Fragen nach Verantwortung und politischer Haltung auf!.TA

Sven Hüber und die DDR-Vergangenheit: Neue Vorwürfe werfen Fragen nach Verantwortung und politischer Haltung auf

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Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Sven Hüber, steht erneut im Mittelpunkt einer politischen Debatte. Anlass sind sowohl seine jüngsten Aussagen zur AfD als auch neue Recherchen zu seiner Tätigkeit als DDR-Grenzoffizier.

Hüber hatte in einem Beitrag zur möglichen Regierungsbeteiligung der AfD in Sachsen-Anhalt Beamte dazu aufgefordert, sich auf den Umgang mit aus seiner Sicht möglicherweise rechtswidrigen Weisungen vorzubereiten. Mehrere GdP-Landesverbände distanzierten sich anschließend von Teilen seiner Aussagen.

Besonders umstritten war dabei die politische und rechtliche Einordnung einer möglichen AfD-geführten Landesregierung. Hüber argumentierte mit der beamtenrechtlichen Pflicht zur Verfassungstreue und stellte die Frage in den Mittelpunkt, wie Polizisten mit Weisungen umgehen müssten, die sie für rechtswidrig halten.

Die Debatte erhielt zusätzliche Aufmerksamkeit, weil Hüber bereits seit Jahren wegen seiner Vergangenheit bei den DDR-Grenztruppen öffentlich thematisiert wird. Er absolvierte in den 1980er-Jahren die Offiziershochschule der Grenztruppen in Suhl und diente anschließend im Grenzregiment 33 in Berlin-Treptow.

Dort war Hüber zunächst als Politoffizier und stellvertretender Kompaniechef tätig. Ab Herbst 1988 arbeitete er als Jugendinstrukteur. Zu seinen Aufgaben gehörte damit insbesondere die politische Schulung und ideologische Erziehung der Grenzsoldaten im Sinne der DDR-Führung.

Diese Funktion ist historisch deshalb bedeutsam, weil das DDR-Grenzregime die politische Loyalität der Soldaten mit der Bereitschaft zum Einsatz gegen Fluchtversuche verband. Der Schusswaffengebrauch an der Grenze war ein zentraler Bestandteil des Systems zur Verhinderung der Flucht aus der DDR.

Die Bundeszentrale für politische Bildung dokumentiert, dass Grenzsoldaten über Jahre mit der sogenannten Vergatterungsformel konfrontiert wurden, wonach Grenzverletzer aufzuspüren, festzunehmen oder zu vernichten seien. Die Formulierung wurde später verändert, bevor der Schießbefehl 1989 endgültig aufgehoben wurde.

Neue Recherchen von Apollo News rücken nun einen ehemaligen Grenzsoldaten namens Axel Krause in den Mittelpunkt. Krause schildert darin seine Erinnerungen an Hüber und erhebt schwere Vorwürfe gegen dessen Verhalten während seiner Tätigkeit im Grenzregiment 33.

Nach Krauses Darstellung habe Hüber mit den Soldaten über die damalige Vergatterungsformel gesprochen. Besonders umstritten ist dabei die Behauptung des Zeitzeugen, Hüber habe die Änderung der Formulierung im Jahr 1988 kritisch diskutiert und die frühere Formulierung weiterhin für gerechtfertigt gehalten.

Diese Aussage ist politisch brisant, muss jedoch als Aussage eines Zeitzeugen behandelt werden. Sie belegt für sich genommen nicht, dass Hüber persönlich Menschen töten wollte oder selbst einen entsprechenden Befehl erteilte. Gerade bei historischen Vorwürfen ist zwischen dokumentierter Funktion und individueller Verantwortung zu unterscheiden.

Noch schwerer wiegt ein zweiter Vorwurf Krauses. Er beschreibt einen Vorfall, bei dem ein DDR-Flüchtling nach einem Fluchtversuch festgenommen worden sein soll. Hüber sei anschließend hinzugekommen und habe den bereits fixierten Mann nach Darstellung des Zeugen misshandelt.

Krause behauptet unter Berufung auf seine eigene Erinnerung und eine eidesstattliche Versicherung, Hüber habe dabei eine Schusswaffe eingesetzt und den Gefangenen anschließend getreten. Diese Darstellung ist eine konkrete Anschuldigung des Zeitzeugen und sollte nicht ohne weitere unabhängige Belege als erwiesene Tatsache dargestellt werden.

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Der historische Hintergrund des Vorwurfs ist allerdings eindeutig dokumentiert. Das DDR-Grenzregime setzte systematisch auf Abschreckung und nahm den Tod von Flüchtenden in Kauf. Historische Untersuchungen belegen zudem, dass Grenzsoldaten nach tödlichen Schüssen vielfach ausgezeichnet oder belohnt wurden.

Auch das Grenzregiment 33 besitzt eine besondere historische Bedeutung. In seinem Zuständigkeitsbereich wurde im Februar 1989 der 20-jährige Chris Gueffroy bei einem Fluchtversuch erschossen. Er gilt als letzter Mensch, der an der Berliner Mauer durch Schusswaffengebrauch ums Leben kam.

Hüber war zu diesem Zeitpunkt Offizier in jenem Regiment. Daraus folgt jedoch nicht automatisch eine persönliche Beteiligung an Gueffroys Tod. Seine dokumentierte Funktion als Politoffizier beziehungsweise Jugendinstrukteur macht jedoch nachvollziehbar, warum seine damalige Tätigkeit bis heute Gegenstand historischer und politischer Auseinandersetzungen ist.

Bildunterschrift: Die heutige Debatte über Sven Hüber berührt auch die Geschichte des DDR-Grenzregimes und die Erinnerung an dessen Opfer. Foto: öffentlich dokumentierte Presse- und Archivaufnahmen.

Bereits früher hatte Hüber juristisch gegen Veröffentlichungen zu seiner DDR-Vergangenheit vorgegangen. Die Auseinandersetzung drehte sich unter anderem um die öffentliche Darstellung seiner Tätigkeit im Grenzregiment 33 und deren Zusammenhang mit der Geschichte der Berliner Mauer.

Auch seine spätere Karriere ist deshalb Teil der öffentlichen Diskussion. Nach dem Ende der DDR wechselte Hüber in den Bundesgrenzschutz und entwickelte sich anschließend zu einem einflussreichen Funktionär innerhalb der Polizeigewerkschaft. Seine Vergangenheit war dabei wiederholt Gegenstand journalistischer und politischer Kontroversen.

Der aktuelle Konflikt entsteht nun aus der Verbindung zweier Themen: Hübers heutiger Haltung gegenüber einer möglichen AfD-Regierungsbeteiligung und seiner früheren Tätigkeit im politischen Apparat der DDR-Grenztruppen. Kritiker sehen darin eine bemerkenswerte biografische Spannung, während eine solche Interpretation politisch umstritten bleibt.

Auch die GdP selbst befindet sich in einer schwierigen Position. Während einzelne Landesverbände deutlich auf Distanz zu Hübers Aussagen gingen, verteidigte die Bundesorganisation ihren Funktionär und wies zugleich Vorwürfe zurück, die gegen ihn als Person erhoben wurden.

Entscheidend ist deshalb die Unterscheidung zwischen gesicherten Fakten und neuen Zeugenaussagen. Dass Hüber DDR-Grenzoffizier und Politoffizier war, ist dokumentiert. Die konkreten Vorwürfe Krauses über eine persönliche Misshandlung eines Gefangenen beruhen dagegen auf dessen eigener Darstellung und benötigen unabhängige Belege.

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Politisch stellt sich damit eine weiterreichende Frage: Wie sollte ein demokratischer Staat mit früheren Funktionsträgern eines autoritären Systems umgehen, wenn diese Jahrzehnte später selbst zu politischen Fragen von Verfassung, Staat und Opposition Stellung beziehen?

Die Diskussion über Hüber wird deshalb voraussichtlich nicht allein an seiner aktuellen Auseinandersetzung mit der AfD entschieden werden. Ebenso relevant bleibt die historische Aufarbeitung seiner DDR-Tätigkeit und die Frage, welche Verantwortung aus einer damaligen politischen Funktion tatsächlich abgeleitet werden kann.

Eine abschließende Bewertung der schwersten neuen Vorwürfe lässt sich auf Grundlage der bislang öffentlich zugänglichen Informationen nicht seriös vornehmen. Die Aussagen des Zeitzeugen sind politisch relevant, ersetzen jedoch keine unabhängige historische oder juristische Prüfung.

Fest steht dagegen, dass Hübers Biografie zwei sehr unterschiedliche politische Systeme miteinander verbindet. Gerade deshalb besitzt die Debatte über seine Vergangenheit und seine heutigen Äußerungen eine Bedeutung, die über den aktuellen Streit innerhalb der Polizeigewerkschaft hinausgeht.

Die zentrale Frage bleibt damit offen: Wie viel Gewicht soll die frühere Tätigkeit eines heutigen Polizeigewerkschafters bei der Bewertung seiner politischen Aussagen haben? Und wie sorgfältig müssen zugleich die neuen Vorwürfe geprüft werden, bevor aus Zeugenaussagen historische Tatsachen werden? Genau diese Unterscheidung wird für die weitere Debatte entscheidend sein.

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