Papier-Strohhalme unter Beobachtung: Was hinter der Warnung der Verbraucherzentrale steckt!.TA
Papier-Strohhalme unter Beobachtung: Was hinter der Warnung der Verbraucherzentrale steckt

Papier- und Bambusstrohhalme gelten seit dem Verbot bestimmter Einwegprodukte aus Kunststoff als umweltfreundliche Alternative. Doch Untersuchungen haben gezeigt, dass einige dieser Produkte unerwünschte Chemikalien enthalten können. Die Verbraucherzentrale NRW warnt deshalb vor möglichen Schadstoffbelastungen.
Die Debatte ist allerdings differenzierter, als es die Schlagzeile „Papier-Strohhalme sind krebserregend“ vermuten lässt. Die Verbraucherzentrale spricht nicht davon, dass jeder Papierstrohhalm Krebs verursacht. Vielmehr geht es um bestimmte Stoffe, die bei Untersuchungen in einzelnen Produkten nachgewiesen wurden.
Bereits im Juli 2025 veröffentlichte die Verbraucherzentrale NRW eine ausführliche Einschätzung zu Papptrinkhalmen. Darin verwies sie auf Untersuchungen aus Deutschland und der Schweiz, bei denen unter anderem Chlorpropanole in einigen Produkten festgestellt wurden.
Besonders relevant ist dabei 3-MCPD. Chlorpropanole können entstehen, wenn bei der Herstellung von Papier und Pappe bestimmte Nassverfestiger eingesetzt werden. In Untersuchungen wurden teilweise Übergänge dieser Stoffe aus Trinkhalmen in die Flüssigkeit festgestellt.
Die Ergebnisse waren keineswegs bei allen Produkten identisch. In einer Schweizer Untersuchung gaben acht der getesteten Papiertrinkhalme Chlorpropanole oberhalb des entsprechenden BfR-Richtwertes an die Flüssigkeit ab. Auch eine Untersuchung des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Stuttgart fand bei sechs von 13 getesteten Halmen entsprechende Überschreitungen.
Damit ist eine tatsächliche Problematik dokumentiert. Gleichzeitig wäre es wissenschaftlich nicht korrekt, daraus abzuleiten, dass die gesamte Produktgruppe gesundheitsschädlich ist. Die Untersuchungen beziehen sich auf bestimmte Stichproben und unterschiedliche Produkte, Hersteller und Produktionsbedingungen.
Ein zweiter Aspekt betrifft die sogenannten PFAS. Dabei handelt es sich um eine große Gruppe künstlich hergestellter Fluorverbindungen, die wegen ihrer Langlebigkeit häufig als „Ewigkeitschemikalien“ bezeichnet werden. Einige PFAS können sich im menschlichen Körper und in der Umwelt anreichern.
Auch bei Trinkhalmen wurden PFAS untersucht. Eine belgische Studie aus dem Jahr 2023 analysierte 39 Trinkhalme aus Papier beziehungsweise Pappe, Bambus, Glas, Edelstahl und Kunststoff. PFAS wurden dabei in verschiedenen Materialien nachgewiesen, besonders häufig bei pflanzenbasierten Produkten. In den untersuchten Edelstahlhalmen wurden dagegen keine PFAS festgestellt.
Das bedeutet jedoch nicht, dass jeder Papier- oder Bambusstrohhalm automatisch eine gefährliche Menge PFAS freisetzt. Die Verbraucherzentrale weist vielmehr darauf hin, dass pflanzenbasierte Materialien keine Garantie für Schadstofffreiheit darstellen. Entscheidend sind Herstellung, Beschichtung und konkrete chemische Zusammensetzung des jeweiligen Produkts.
Interessant ist dabei auch die Entwicklung der europäischen Gesetzgebung. Das Verbot bestimmter Einwegprodukte aus Kunststoff trat in Deutschland am 3. Juli 2021 in Kraft. Dazu gehörten unter anderem Einweg-Trinkhalme aus Kunststoff. Ziel war es, die Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt und insbesondere deren Vermüllung zu reduzieren.
Papierhalme wurden dadurch zu einer häufig genutzten Alternative. Doch genau diese Entwicklung hat eine neue Frage aufgeworfen: Reicht es aus, ein Einwegmaterial durch ein anderes zu ersetzen, wenn auch das Ersatzmaterial bei bestimmten Herstellungsverfahren unerwünschte Stoffe enthalten kann?
Die Verbraucherzentrale NRW beantwortet diese Frage inzwischen deutlich zurückhaltender als mit einem einfachen „Papier ist besser als Plastik“. In ihrer aktuellen Übersicht zu Papier und Pappe weist sie darauf hin, dass Lebensmittelkontaktmaterialien aus Papier unter anderem Chlorpropanole, Mineralölbestandteile und PFAS enthalten können.
Dabei geht es nicht ausschließlich um Trinkhalme. Auch Verpackungen, Servietten, Backpapier, Muffinförmchen und andere Produkte können mit Lebensmitteln oder Getränken in Kontakt kommen. Die Diskussion über Schadstoffe in Papierprodukten betrifft deshalb einen deutlich größeren Bereich als nur die bekannten Trinkhalme.
Gleichzeitig hat sich die rechtliche Situation bei PFAS inzwischen verändert. Seit dem 12. August 2026 gelten in der EU sehr niedrige Grenzwerte für PFAS in bestimmten Lebensmittelverpackungen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale sind diese Grenzwerte so niedrig, dass eine absichtliche Verwendung von PFAS praktisch ausgeschlossen werden soll.
Damit entsteht ein bemerkenswerter Zusammenhang: Während ältere Untersuchungen problematische Stoffe in einzelnen Papier- und Bambusprodukten dokumentierten, wurden gleichzeitig neue europäische Vorgaben geschaffen, um bestimmte PFAS-Belastungen bei Lebensmittelkontaktmaterialien stärker einzuschränken.

Die politische Diskussion sollte deshalb nicht bei der Frage stehen bleiben, ob Papier grundsätzlich „gut“ oder Kunststoff grundsätzlich „schlecht“ ist. Entscheidend ist vielmehr, welche konkreten Stoffe eingesetzt werden, ob sie in Lebensmittel oder Getränke übergehen können und welche Grenzwerte für Verbraucher gelten.
Auch die Umweltbilanz ist komplexer. Einwegprodukte bleiben unabhängig vom Materialverbrauchsprodukte. Die Verbraucherzentrale NRW betont ausdrücklich, dass Einwegprodukte nicht automatisch ressourcenschonend werden, nur weil sie aus Papier oder Pappe bestehen.
Für Verbraucher stellt sich damit eine praktische Frage: Welche Alternative ist sinnvoll, wenn ein Trinkhalm tatsächlich benötigt wird? Die Verbraucherzentrale empfiehlt wiederverwendbare Trinkhalme aus Glas oder Edelstahl. Bei Glas müsse allerdings wegen der Bruchgefahr besonders bei kleinen Kindern Vorsicht gelten.
Auch beim Thema Hygiene gibt es einen wichtigen Punkt. Wiederverwendbare Trinkhalme müssen gründlich gereinigt werden, damit keine Rückstände im Inneren zurückbleiben. Gerade deshalb ist die Materialfrage nicht allein unter gesundheitlichen Gesichtspunkten zu beurteilen.
Die im Ausgangsmaterial enthaltene Aussage, Papierhalme seien generell „krebserregend“, wäre daher zu pauschal. Richtig ist: In Untersuchungen wurden bei bestimmten Papiertrinkhalmen Stoffe festgestellt, die gesundheitlich relevant sind und bei denen teilweise Richtwerte überschritten wurden. Daraus folgt aber kein generelles Krebsrisiko für jeden Papierstrohhalm.
Auch die Behauptung, durch das Kunststoffverbot sei eine gesundheitlich gefährlichere Alternative geschaffen worden, lässt sich wissenschaftlich nicht pauschal belegen. Das ursprüngliche EU-Verbot zielte auf die Verringerung von Einwegplastik und dessen Umweltauswirkungen. Die gesundheitliche Bewertung einzelner Ersatzprodukte ist davon getrennt zu betrachten.
Die Debatte zeigt dennoch eine Schwachstelle in der bisherigen Kommunikation über nachhaltige Produkte. „Papier“ oder „Bambus“ sind keine automatischen Gütesiegel. Auch vermeintlich umweltfreundliche Materialien können bei Herstellung, Beschichtung oder Verarbeitung unerwünschte chemische Stoffe enthalten.
Für die Politik ergibt sich daraus eine klare Aufgabe: Umweltziele und Verbraucherschutz müssen gemeinsam betrachtet werden. Wenn Kunststoffprodukte ersetzt werden, sollten die Alternativen nicht nur hinsichtlich ihrer Umweltwirkung, sondern ebenso hinsichtlich ihrer chemischen Sicherheit überprüft werden.
Die aktuellen Erkenntnisse rechtfertigen deshalb Aufmerksamkeit, aber keine pauschale Panik. Verbraucher sollten wissen, dass bestimmte Papier- und Bambusstrohhalme Schadstoffe enthalten können. Gleichzeitig zeigen die Untersuchungen nicht, dass jeder dieser Trinkhalme eine unmittelbare Gesundheitsgefahr darstellt.
Die eigentliche politische Lehre liegt damit weniger in einem Streit zwischen Papier und Plastik. Entscheidend ist, dass Nachhaltigkeit nicht allein über das Ausgangsmaterial definiert werden darf. Ein Produkt muss am Ende sowohl ökologisch sinnvoll als auch sicher für den Kontakt mit Lebensmitteln sein.




